Übersetzungen von Klageschriften
gerichtliche Beschüsse und Urteile
Polizeiprotokolle
Zeugenaussagen
Schreiben von amtsbehördlichen Schriftstücken
notarielle Dokumente und Verträge
anwaltliche Schreiben und Schriftsätze
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Gründung von GmbH und Aktiengesellschaften
Handelsregisterauszug
Gesellschaftsvertrag
Satzung und Satzungsänderung
Vereinsregisteranmeldung
Firmenpräsentationen
Geschäftskorespondenz
Imagebroschüren
Webseiten, Newsletter, etc
Preisauszug netto (exkl MwSt.):
Geburtsurkunde - 30 €
Geburtsurkunden (intern.) - 32 €
Heiratsurkunde - 30 €
Heiratsurkunden (intern.) - 34 €
Ehefähigkeitszeugnis - 30 €
Abitur (je nach Art) - 45 € - 65 €
Bachelor-Abschluss - ab 55 €
Master-Abschluss - 55 €
Übersetzung der Apostille: 15 €
Bewerbungen
Medizinische Untersuchungen
Standesamtliche- und
kirchliche Eheschließungen
Ein- und Verkaufsangelegenheiten
Polizei und Gericht
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Amtlichen Schriftstücken
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Diplome
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Geburtsurkunden
Sterbeurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Notarielle Urkunden
Verträgen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen 19 % MwSt.
*Für Firmen, Unternehmen und Behörden mit Sitz im EU-Ausland entfällt die Mehrwertsteuer bei Vorlage der EU-Umsatzsteuernummer.
Standardtext / Zeile: 1,10 €
Fachtext /Zeile: 1,80 € - 1,95 €
Schwieriger Fachtext / Zeile: 1,85 € -2,10€
Beglaubigung einer bestehenden Übersetzung: 15 €
Erstellung einer Zweitfertigung: 15 €
Versandkosten innerhalb Deutschland: 1,55 €
Einschreiben: 4,80 €
Die Preise für Übersetzungen werden pro Normzeile berechnet.
Für die Übersetzung von Bildungsnachweisen, Urkunden und anderen Dokumenten erstelle ich Ihnen gern ein Pauschalangebot.
Die Preise für die Übersetzungen richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad, sowie dem Fachgebiet des Ausgangstextes und der notwendigen Formatierungarbeit.
Für beglaubigte Übersetzungen ist oft die Vorlage des Originals nicht notwendig.
Sie können die Unterlagen schnell und unkompliziert per E-mail senden. Nach Eingang erstelle ich Ihnen auf Basis der zugesandten Dokumente ein verbindliches Angebot.
Hinweise: Auf Wunsch veranlasse ich eine Apostille von Gerichten.Diese ist jedoch gebürenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen die Behörden nur Übersetzungen anerkennen, welche von einem Originaldokument, resp. von einer beglaubigten Kopie (erhältlich z.B. im Bürgeramt) angefertigt wurde. Es ist empfelenswert, dies vorab zu klären.
Übersetzungen für Behörden und Gerichte werden gemäß den jeweils gültigen JVEG-Honorarsätzen abgerechnet.
Fachtext /Zeile: 1,80 € - 1,95 €
Schwieriger Fachtext / Zeile: 1,95 € - 2,10 €